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Bebauungsplan Nr. 83 „Kurt-Schumacher-Straße (West)“

23.07.2021

Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Rinteln

Bebauungsplan Nr. 83 „Kurt-Schumacher-Straße (West)“, Ortsteil Rinteln
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Rinteln hat in seiner Sitzung am 19.05.2021 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 83 „Kurt-Schumacher-Straße (West)“, Ortsteil Rinteln, einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes gebilligt und die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Die Planung betrifft eine innerörtlich gelegene unbebaute Konversionsfläche. Das Plangebiet liegt westlich der Kurt-Schumacher-Straße, im Norden grenzt es an den Schubertweg und im Süden an die Hohe Wanne. Diese ehemalige militärische Liegenschaft wurde in der Vergangenheit als Sportplatz genutzt. Das Plangebiet hat eine Fläche von rund 3,6 ha und soll zur Nachnutzung als allgemeines Wohngebiet (WA) entwickelt werden.

Der genehmigte Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Rinteln stellt im Geltungsbereich des Bebauungsplans derzeit Grünflächen dar und wird im Parallelverfahren geändert. Zukünftig wird der FNP für das Plangebiet Wohnbauflächen darstellen. Die Festsetzungen des verbindlichen Bebauungsplans werden somit aus den Vorgaben des Flächennutzungsplans gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt.

Der Entwurf und die Begründung des B-Plans Nr. 83 „Kurt-Schumacher-Straße (West)“, OT Rinteln, liegen gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

 

02.08.2021 bis einschließlich 03.09.2021

 

im Baudezernat der Stadt Rinteln, Klosterstraße 20, 2. Etage, 31737 Rinteln, zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden öffentlich aus (Montag – Freitag: 9:00 – 12:30 Uhr, Montag – Mittwoch: 14:00 – 15:00 Uhr, Donnerstag: 14:00 – 15:30 Uhr). Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, einen individuellen Termin für die Einsichtnahme oder zur Erörterung zu vereinbaren.

Zur weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie sind bei Besuchen der Stadtverwaltung die entsprechenden Bestimmungen der Verwaltung zu beachten. Diese sind unter https://www.rinteln.de/home/coronavirus/ zu finden.

Es wird um eine vorherige Terminabsprache gebeten.

Termine zur Einsichtnahme oder Erörterung können telefonisch mit den folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Baudezernats vereinbart werden:

Herr Manja:               (Tel.: 05751/403-174)

Frau Ben Brahim:    (Tel.: 05751/403-215)

Alternativ können Termine per E-Mail über stadtentwicklung@rinteln.de vereinbart werden. Bitte warten Sie eine entsprechende Terminbestätigung ab.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen sind außerdem im Internet auf der Seite der Stadt Rinteln unter

www.rinteln.de/aktuelle-bauleitplanverfahren

und über das niedersächsische UVP-Portal des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz unter

https://uvp.niedersachsen.de/freitextsuche?action=doSearch&q=rinteln

einsehbar.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 BauGB wird außerdem bekannt gegeben, dass gleichzeitig folgende umweltbezogene Stellungnahmen bereits vorliegen, sowie nachfolgend genannte umweltbezogene Informationen verfügbar sind und ebenfalls mit ausgelegt sind und eingesehen werden können:

1. Der Umweltbericht gemäß § 2a Nr. 2 BauGB als gesonderter Teil der Entwurfs-Begründung mit Aussagen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie Mensch und Gesundheit.

2. Die Stellungnahmen und die Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB mit Aussagen zum Brandschutz und der Löschwasserversorgung, dem Natur- und Landschaftsschutz, den Schutzgütern Mensch und Gesundheit, dem Schutzgut Boden, dem Denkmalschutz und dem Schutzgut Wasser.

3. Fachliche Gutachten: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (2020) zu den artenschutzrechtlichen Auswirkungen der Planung, Verkehrsuntersuchung (2021) zu möglichen verkehrlichen Auswirkungen, orientierende (2018) und eingrenzende (2019) Untersuchungen am Bodenmaterial zum Schutzgut Boden.

Während der Auslegungsfrist können zu den Planunterlagen Stellungnahmen im Amt für Hochbau und Stadtentwicklung der Stadt Rinteln abgegeben werden. Ihre Stellungnahme können Sie schriftlich, elektronisch (E-Mail: stadtentwicklung@rinteln.de) oder mündlich zur Niederschrift übermitteln. Im Falle einer mündlichen Stellungnahme zur Niederschrift sind die oben genannten Bestimmungen der Stadtverwaltung zu beachten und ein Termin mit den oben genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu vereinbaren.

Stellungnahmen, die im Verfahren nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können gem. § 4a Abs. 6 S.1 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass entsprechend des § 3 Abs. 1 S. 2 BauGB auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem niedersächsischen Datenschutzgesetz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung der Stadt Rinteln sowie dem Informationsbogen zum Datenschutz im Bauleitplanverfahren, die mit ausliegen.

Rinteln, den 21.07.2021

 

Stadt Rinteln

Der Bürgermeister

Thomas Priemer