Verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Engern und die Quelle Deckbergen
10.02.2023
Verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Engern und die Quelle Deckbergen der Schaumburger Trinkwasser Verbund- u. Auf-bereitungsgesellschaft mbH und die Stadtwerke Rinteln GmbH in den Landkreisen Hameln-Pyrmont und Schaumburg.
Im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung sollen zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen des Wasserwerkes Engern und der Quelle Deckbergen im Bereich der Landkreise Hameln-Pyrmont und Schaumburg die bestehenden Wasserschutzgebiete „Engern-Ahe“ und „Großenwieden“ modifiziert und zu einer Wasserschutzgebietsverordnung für das Wasserwerk Engern und die Quelle Deckbergen zusammengefasst werden.
Der Landkreis Schaumburg hat nach den §§ 51 Abs. 1 und 52 Abs. 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz-WHG) sowie §§ 91 Abs. 1, 129 Abs. 1 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) als Untere Wasserbehörde die Aufgabe, Wasserschutzgebiete festzusetzten. Diese Aufgabe wurde dem Landkreis Schaumburg auf Antrag auch für das den Landkreis Hameln-Pyrmont betreffende Gebiet durch das Nds. Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz übertragen.
Vor Erlass einer WSG-Verordnung führt der Landkreis Schaumburg gemäß § 91 NWG ein Anhörungsverfahren entsprechend § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) durch.
Öffentliche Auslegung
Die Antragsunterlagen mit den Karten der neuen Grenzen sowie der Entwurf der Wasserschutzgebietsverordnung und den Schutzbestimmungen liegen in der Zeit vom
15.02.2023 bis 14.03.2023
zu jedermanns Einsichtnahme an folgenden Stellen während der Öffnungszeiten aus:
Landkreis Hameln-Pyrmont
Süntelstraße 9
31785 Hameln
3. OG, Riegel B, Zimmer 5
Kontakt und Angaben zu den Öffnungszeiten
u.hagemann@hameln-pyrmont.de
Telefon 05151/9034308
Landkreis Schaumburg
Jahnstraße 20
31655 Stadthagen
Zimmer 323
Kontakt und Angaben zu den Öffnungszeiten
wasser@schaumburg.de
Telefon 05721/703-1416
Stadt Hessisch Oldendorf
Marktplatz 13
31840 Hessisch Oldendorf
Etage 4, Zimmer 402
Kontakt und Angaben zu den Öffnungszeiten
msukau@stadt-ho.de
Telefon 05152/782-180
Stadt Rinteln
Klosterstr. 19-20
31737 Rinteln
Kontakt und Angaben zu den Öffnungszeiten
j.kroemer@rinteln.de
Telefon 05751/403174
Diese Bekanntmachung sowie die Unterlagen werden in der Zeit vom 15.02.2023 bis 14.03.2023 auch im Internet des Landkreises Schaumburg unter www.schaumburg.de/bekanntmachungen veröffentlicht.
Einwendungen können von jedem, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 28.03.2023 (einschließlich), schriftlich oder zur Niederschrift bei den oben genannten Stellen eingereicht werden.
Die mit einer Stellungnahme verbundenen personenbezogenen Daten werden bei dem Landkreis Schaumburg gespeichert und verarbeitet. Informationen zum Umgang mit den Daten können Sie der den ausgelegten Antragsunterlagen beigefügten Datenschutzerklärung entnehmen.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind grundsätzlich alle Einwendungen ausgeschlossen.
Anschließend wird der Landkreis Schaumburg einen Erörterungstermin mit den Behörden, die Stellungnahmen abgegeben haben und den Betroffenen, die Einwendungen erhoben haben, durchführen.
Der Landrat
Im Auftrag
Fritz Klebe