32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rinteln, Ortsteil Rinteln Bereich „Prince-Rupert-School“
11.04.2023
Bekanntmachung
Bauleitplanung der Stadt Rinteln
32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rinteln, Ortsteil Rinteln
Bereich „Prince-Rupert-School“, Ortsteil Rinteln - Auslegungsbeschluss - gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Rinteln hat in seiner Sitzung am 15.03.2023 die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB für die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Prince-Rupert-School“, hier betroffen die Teilflächen 2 „Kurt-Schumacher-Straße (West)“ - und 3 „Kurt-
Schumacher-Straße (Ost)“, Ortsteil Rinteln, beschlossen.
Der Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich der 32. Änderung des Flächennutzungsplans betrifft die drei Konversionsbereiche (Flächen 1, 2 und 3) der ehemaligen Prince-Rupert-School im Ortsteil Rinteln. Die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Teilfläche 1 ist derzeit noch in Bearbeitung und wird zu einem späteren Zeitpunkt ausgelegt.
Teilbereich 2 (Fläche 2) hat rund 3,6 ha Fläche und Teilbereich 3 (Fläche 3) umfasst rund 3 ha. Diese Flächen liegen westlich und östlich der Kurt-Schumacher-Straße. Es handelt sich um begrünte, teils asphaltierte Bereiche, die als Sportstätten genutzt wurden.
Für die Fläche 2 wird im Parallelverfahren der Bebauungsplan Nr. 83 „Kurt-Schumacher-Straße (West) aufgestellt. Für Teilfläche 3 wird derzeit der Bebauungsplan Nr. 84 „Kurt-Schumacher-Straße (Ost)“ aufgestellt. Für beide Flächen wird eine Nachnutzung durch Wohngebäude angestrebt. Auf den Flächen 2 und 3 sollen Wohnbauflächen gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO entstehen. Zusätzlich soll auf der Teilfläche 3 im Nordosten des Geltungsbereiches ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Alten- und Pflegezentrum“ entstehen.
Die zeichnerische Darstellung und die Begründung zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rinteln, liegen gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
20.04.2023 bis einschließlich 19.05.2023
im Baudezernat der Stadt Rinteln, Klosterstraße 20, 2. Etage, 31737 Rinteln, zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden öffentlich aus:
- Montag – Freitag: 9:00 – 12:30 Uhr,
- Montag – Mittwoch: 14:00 – 15:00 Uhr,
- Donnerstag: 14:00 – 15:30 Uhr.
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, einen individuellen Termin außerhalb der genannten Zeiten unter der Telefonnummer 05751/403-174 oder per E-Mail über stadtentwicklung@rinteln.de für die Einsichtnahme zu vereinbaren.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen sind außerdem im Internet auf der Seite der Stadt Rinteln unter
www.rinteln.de/aktuelle-bauleitplanverfahren
und über das niedersächsische UVP-Portal des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz unter
https://uvp.niedersachsen.de/freitextsuche?action=doSearch&q=rinteln
einsehbar. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung die Bekanntmachung vom 16.03.2023 ersetzt.
Zu dem Entwurf können bei der Stadt Rinteln innerhalb der Auslegungsfrist vom 20.04.2023 bis zum 19.05.2023 schriftlich, elektronisch (E-Mail: stadtentwicklung@rinteln.de) oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden.
Stellungnahmen, die im Verfahren nicht fristgerecht eingereicht worden sind, können gem. § 4a Abs. 6 S.1 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 BauGB wird außerdem bekannt gegeben, dass die Stellungnahmen und die Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, bei der alle 3 Teilflächen behandelt wurden, ebenfalls mit ausgelegt werden.
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB sind Vereinigung i.S. des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Es wird darauf hingewiesen, dass entsprechend des § 3 Abs. 1 S. 2 BauGB auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem niedersächsischen Datenschutzgesetz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung der Stadt Rinteln sowie dem Informationsbogen zum Datenschutz im Bauleitplanverfahren, die mit ausliegen.
Rinteln, den 06.04.2023
Stadt Rinteln
Die Bürgermeisterin
Andrea Lange