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Bebauungsplan Nr. 84 „Kurt-Schumacher-Straße (Ost)“

11.04.2023

Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Rinteln

Bebauungsplan Nr. 84 „Kurt-Schumacher-Straße (Ost)“, Ortsteil Rinteln
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)


Der Verwaltungsausschuss der Stadt Rinteln hat in seiner Sitzung am 15.03.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 84 „Kurt-Schumacher-Straße (Ost)“, Ortsteil Rinteln, einschließlich der Begründung und des Umweltberichts gebilligt und die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Die Planung betrifft eine innerörtlich gelegene unbebaute Konversionsfläche. Das Plangebiet grenzt östlich der Kurt-Schumacher-Straße, im Norden an das Bebauungsgebiet des Schubertwegs und im Süden an die Hohe Wanne. Diese ehemalige militärische Liegenschaft wurde in der Vergangenheit als Sportplatz genutzt. Das Plangebiet hat eine Fläche von rund 2,94 ha und soll zur Nachnutzung zum Teil als allgemeines Wohngebiet (WA) entwickelt werden. Zur Berücksichtigung der Wohn- und Lebensbedürfnisse älter und pflegebedürftiger Menschen wird im nordöstlichen Bereich der Teilfläche ein Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Alten- und Pflegezentrum“ dargestellt. Das Sondergebiet soll Einrichtungen und Anlagen die dem Wohnen und der Betreuung älterer Menschen dienen, aufnehmen.

 

Der genehmigte Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Rinteln stellt im Geltungsbereich des Bebauungsplans derzeit Grünflächen dar und wird im Parallelverfahren geändert. Zukünftig wird der FNP für das Plangebiet Wohnbauflächen, Sondergebietsflächen und Grünflächen darstellen. Die Festsetzungen des verbindlichen Bauleitplans werden somit aus den Vorgaben des Flächennutzungsplans gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt.

Die aktuellen Entwürfe der Planzeichnung, der Begründung einschließlich des Umweltberichts und weitere Gutachten zum B-Plan Nr. 84 „Kurt-Schumacher-Straße (Ost)“, OT Rinteln, liegen gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

20.04.2023 bis einschließlich 19.05.2023

im Baudezernat der Stadt Rinteln, Klosterstraße 20, 2. Etage, 31737 Rinteln, zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden öffentlich aus:

- Montag – Freitag:             9:00 – 12:30 Uhr,

- Montag – Mittwoch:       14:00 – 15:00 Uhr,

- Donnerstag:                     14:00 – 15:30 Uhr.

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, einen individuellen Termin außerhalb der genannten Zeiten unter der Telefonnummer 05751/403-174 oder per E-Mail über stadtentwicklung@rinteln.de für die Einsichtnahme zu vereinbaren.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen sind außerdem im Internet auf der Seite der Stadt Rinteln unter

www.rinteln.de/aktuelle-bauleitplanverfahren

und über das niedersächsische UVP-Portal des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz unter

https://uvp.niedersachsen.de/freitextsuche?action=doSearch&q=rinteln

einsehbar. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung die Bekanntmachung vom 16.03.2023 ersetzt.

Zu dem Entwurf der Bauleitplanung können bei der Stadt Rinteln innerhalb der Auslegungsfrist vom 20.04.2023 bis zum 19.05.2023 schriftlich, elektronisch (E-Mail: stadtentwicklung@rinteln.de) oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden.

Stellungnahmen, die im Verfahren nicht fristgerecht eingereicht worden sind, können gem. § 4a Abs. 6 S.1 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 BauGB wird außerdem bekannt gegeben, dass gleichzeitig folgende umweltbezogene Stellungnahmen bereits vorliegen, sowie nachfolgend genannte umweltbezogene Informationen verfügbar sind und ebenfalls mit ausgelegt sind und eingesehen werden können:

1. Der Umweltbericht als Teil der Begründung.

2. Die Stellungnahmen und die Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.

3. fachliche Gutachten:

- Fachbeitrag zu den artenschutzrechtlichen Auswirkungen der Planung sowie der fledermauskundliche Fachbeitrag zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84 „Kurt-Schumacher-Straße (Ost)“

- ein Verkehrsgutachten zu den Auswirkungen der geplanten Nachnutzung der Prince-Rupert-School auf das umgebende Straßennetz in der Stadt Rinteln

- Bodengutachten

- Schallgutachten

Es wird darauf hingewiesen, dass entsprechend des § 3 Abs. 1 S. 2 BauGB auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem niedersächsischen Datenschutzgesetz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung der Stadt Rinteln sowie dem Informationsbogen zum Datenschutz im Bauleitplanverfahren, die mit ausliegen.

Rinteln, den 06.04.2023

Stadt Rinteln

Die Bürgermeisterin

Andrea Lange