A A A

Lärmaktionsplan der Stadt Rinteln, 4. Runde zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG)

18.03.2024

Bekanntmachung

Lärmaktionsplan der Stadt Rinteln, 4. Runde zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) - Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 47d Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Gemäß der 2002/49/EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungs-lärm in Verbindung mit § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) haben die Gemeinden zur Lärmminderungsplanung Lärmaktionspläne aufzustellen.
Mit den Lärmaktionsplänen sollen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen für die Umgebung von Hauptverkehrsstraßen geregelt werden. Hierfür haben die Lärmaktionspläne bestimmte Maßnahmen vorzusehen, mit denen Lärmminderungen erreicht werden können oder ein weiterer Anstieg des Lärms vermieden wird. Es handelt sich um Maßnahmen der Verkehrsplanung oder auf die Geräuschquelle ausgerichtete technische Maßnahmen.

Gem. § 47d Abs. 3 BImSchG wird die Öffentlichkeit zu Vorschlägen für die Lärmaktionspläne gehört und ihr wird die Möglichkeit gegeben, rechtzeitig und effektiv an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind zu berücksichtigen. Die Öffentlichkeit ist über die getroffenen Entscheidungen zu unterrichten. Zur Gewährleistung dieser Mitwirkungsmöglichkeit wird mit der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplanes eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. 

Der aktuelle Entwurf liegt in der Zeit vom

19.03.2024 bis einschließlich 19.04.2024

im Baudezernat der Stadt Rinteln, Klosterstraße 20, 2. Etage, 31737 Rinteln, zu jedermanns Einsicht während der folgender Dienststunden öffentlich aus:
Montag – Freitag:      9:00 – 12:30 Uhr,
Montag – Mittwoch:  14:00 – 15:00 Uhr,
Donnerstag:              14:00 – 15:30 Uhr.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der Entwurf des Lärmaktionsplans sind außerdem im Internet auf der Seite der Stadt Rinteln unter https://www.rinteln.de/leben-in-rinteln/bauen-und-wohnen/laermaktionsplan/ einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können zu dem Entwurf Stellungnahmen im Amt für Hochbau und Stadtentwicklung der Stadt Rinteln abgegeben werden. Die Stellungnahmen können  schriftlich, elektronisch (E-Mail: stadtentwicklung@rinteln.de) oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.

Rinteln, den 15.03.2024

Stadt Rinteln
Die Bürgermeisterin

Andrea Lange