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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Prüfungsmitteilung gem. § 5 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalprüfungsgesetz (NKPG)

29.04.2024

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Prüfungsmitteilung gem. § 5 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalprüfungsgesetz (NKPG)

Die Stadt Rinteln wurde für eine überörtliche Prüfung im Bereich Personalbedarfsmanagement in selbstständigen Städten und Gemeinden i.S.d. §§ 1 – 4 NKPG, ausgewählt. Diese ist nun abgeschlossen.
Das Ergebnis der Prüfung (Prüfungsmitteilung) liegt nach § 5 Abs. 2 NKPG

vom 29.04.2024 bis zum 08.05.2024

im Rathaus der Stadt Rinteln, Klosterstr. 19, Zimmer 208, 31737 Rinteln,

zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus und ist hier im Downloadbereich verfügbar.

Rinteln, den 26.04.2024

Stadt Rinteln
In Vertretung

Jan Boße