Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Prüfungsmitteilung gem. § 5 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalprüfungsgesetz (NKPG)
29.04.2024
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Prüfungsmitteilung gem. § 5 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalprüfungsgesetz (NKPG)
Die Stadt Rinteln wurde für eine überörtliche Prüfung im Bereich Personalbedarfsmanagement in selbstständigen Städten und Gemeinden i.S.d. §§ 1 – 4 NKPG, ausgewählt. Diese ist nun abgeschlossen.
Das Ergebnis der Prüfung (Prüfungsmitteilung) liegt nach § 5 Abs. 2 NKPG
vom 29.04.2024 bis zum 08.05.2024
im Rathaus der Stadt Rinteln, Klosterstr. 19, Zimmer 208, 31737 Rinteln,
zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus und ist hier im Downloadbereich verfügbar.
Rinteln, den 26.04.2024
Stadt Rinteln
In Vertretung
Jan Boße
- PM Personalbedarfsmanagement Stadt Rinteln (627 KB | pdf)