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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Prüfungsmitteilung gem. § 5 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalprüfungsgesetz (NKPG)

10.05.2024

Die Stadt Rinteln wurde für eine überörtliche Prüfung im Bereich Schuldenmanagement bei selbstständigen Gemeinden i.S.d. §§ 1 – 4 NKPG, ausgewählt. Diese ist nun abgeschlossen.

Das Ergebnis der Prüfung (Prüfungsmitteilung) liegt nach § 5 Abs. 2 NKPG

vom 13.05.2024 bis zum 22.05.2024

im Rathaus der Stadt Rinteln, Klosterstr. 19, Zimmer 208, 31737 Rinteln,

zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus und ist hier im Downloadbereich verfügbar.

Rinteln, den 07.05.2024

Stadt Rinteln

Andrea Lange
Bürgermeisterin