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Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Rinteln – Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes

09.10.2024

Bekanntmachung

Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Rinteln – Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes

Der Rat der Stadt Rinteln hat in seiner Sitzung am 26.09.2024 dem Entwurf der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Rinteln zugestimmt und die Durchführung der öffentlichen Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Einzelhandelskonzepte sind für Städte und Gemeinden eine wesentliche Grundlage zur Steuerung und Entwicklung des Einzelhandels. Sie legen fest, nach welchen Kriterien der Einzelhandel geplant oder angesiedelt werden soll. Als städtebauliches Entwicklungskonzept dient es der sachgerechten planerischen Steuerung des Einzelhandels im gesamten Gemeindegebiet. In der Bauleitplanung sind die Ergebnisse des Konzepts besonders zu berücksichtigen.

Das bisherige Einzelhandelskonzept der Stadt Rinteln stammt aus dem Jahr 2007. Seitdem haben sich sowohl der Einzelhandelsbestand als auch die rechtlichen Anforderungen an ein solches Konzept erheblich geändert. Zukünftig wird das fortgeschriebene Einzelhandelskonzept als zentrale Planungsgrundlage für die Entwicklung des Einzelhandels in Rinteln dienen.

Die Öffentlichkeit wird in Anlehnung an § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mittels einer öffentlichen Auslegung unterrichtet und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden in analoger Anwendung des § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) parallel zu dieser öffentlichen Auslegung am Verfahren beteiligt.

Der aktuelle Entwurf der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Rinteln liegt in der Zeit vom

10.10.2024 bis einschließlich 31.10.2024

im Baudezernat der Stadt Rinteln, Klosterstraße 20, 2. Etage, 31737 Rinteln, zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden öffentlich aus:

Montag – Freitag: 9:00 – 12:30 Uhr,
Montag – Mittwoch: 14:00 – 15:00 Uhr,
Donnerstag: 14:00 – 15:30 Uhr.

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, einen individuellen Termin außerhalb der genannten Zeiten unter der Telefonnummer 05751/403-174 oder per E-Mail über stadtentwicklung@rinteln.de für die Einsichtnahme zu vereinbaren.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der Entwurf der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts sind außerdem im Internet auf der Seite der Stadt Rinteln unter http://www.rinteln.de/aktuelle-bauleitplanverfahren einsehbar.

Zu dem Entwurf können bei der Stadt Rinteln innerhalb der Auslegungsfrist vom 10.10.2024 bis zum 31.10.2024 schriftlich, elektronisch (E-Mail: stadtentwicklung@rinteln.de) oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden.

Stellungnahmen, die nicht fristgerecht eingereicht werden, können bei der Beschlussfassung über das Einzelhandelskonzept der Stadt Rinteln unberücksichtigt bleiben.

Hinweise zum Datenschutz erhalten Sie auf der Homepage der Stadt Rinteln unter https://www.rinteln.de/datenschutz/ .

Rinteln, den 04.10.2024

Stadt Rinteln
Die Bürgermeisterin

In Vertretung:
Jan Boße