Bebauungsplan Nr. 84 „Kurt-Schumacher-Straße (Ost)“, Ortsteil Rinteln – Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
01.11.2024
Bekanntmachung
Bauleitplanung der Stadt Rinteln
Bebauungsplan Nr. 84 „Kurt-Schumacher-Straße (Ost)“, Ortsteil Rinteln –
Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Stadt Rinteln hat in seiner Sitzung am 30.11.2023 den Bebauungsplan Nr. 84 „Kurt-Schumacher-Straße (Ost)“, Ortsteil Rinteln, gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 84 „Kurt-Schumacher-Straße (Ost)“ ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Wohngebiets mit einem Wohnraumangebot im Geschosswohnungsbau sowie einer Einrichtung für betreutes Wohnen mit tagesstrukturierenden Maßnahmen eines sozialen Trägers, um der Nachfrage nach entsprechenden Wohnungen gerecht zu werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 84 „Kurt-Schumacher-Straße (Ost)“; Ortsteil Rinteln, ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Karte:
Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 22/69 der Flur 4, Gemarkung Rinteln. Das Plangebiet grenzt östlich der Kurt-Schumacher-Straße, im Norden an das Bebauungsgebiet des Schubertwegs und im Süden an die Hohe Wanne. Diese ehemalige militärische Liegenschaft wurde in der Vergangenheit als Sportplatz genutzt. Das Plangebiet hat eine Fläche von rund 2,94 ha und soll zur Nachnutzung zum Teil als allgemeines Wohngebiet (WA) entwickelt werden.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 84 „Kurt-Schumacher-Straße (Ost)“, Ortsteil Rinteln, in Kraft.
Der Bebauungsplan Nr. 84 „Kurt-Schumacher-Straße (Ost)“, Ortsteil Rinteln, mit textlichen Festsetzungen und der örtlichen Bauvorschrift, der Begründung, dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, der schalltechnischen Untersuchung, der Verkehrsuntersuchung und dem Bodengutachten sowie der zusammenfassenden Erklärung zum Bebauungsplan nach § 10a Abs. 1 BauGB werden im Baudezernat der Stadt Rinteln, Klosterstraße 20, 2. Etage, 31737 Rinteln, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und können während der Dienstzeiten eingesehen werden. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, einen individuellen Termin außerhalb der genannten Zeiten unter der Telefonnummer 05751/403-174 oder per E-Mail über stadtentwicklung@rinteln.de für die Einsichtnahme zu vereinbaren. Zusätzlich ist der Bebauungsplan Nr. 84 „Kurt-Schumacher-Straße (Ost)“, Ortsteil Rinteln, gem. § 10a Abs. 2 BauGB im Internet auf der Homepage der Stadt Rinteln unter der Internet-Domain https://www.rinteln.de/leben-in-rinteln/bauen-und-wohnen/bauleitplanung/bebauungspl-ne/ veröffentlicht. Die o.g. Internetseite ist auch über das niedersächsische UVP-Portal unter https://uvp.niedersachsen.de erreichbar.
Es wird gem. § 215 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass gem. § 215 Abs. 1 S. 1 BauGB
- eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
unbeachtlich werden, wenn sich nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Rinteln unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. § 215 Abs. 1 S. 1 BauGB gilt gem. § 215 Abs. 1 S. 2 BauGB entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind.
Gemäß § 44 Abs. 3 S. 1 BauGB kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs gemäß § 44 Abs. 3 S. 2 BauGB dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt gem. § 44 Abs. 4 BauGB, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Abs. 3 S. 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz.
Die Bekanntmachung wird hiermit angeordnet.
Rinteln, den 25.10.2024
Stadt Rinteln
Die Bürgermeisterin
Andrea Lange