Rahmenvertrag über Versicherungsschutz für Ehrenamtliche
02.12.2003
Rahmenvertrag über Versicherungsschutz für
Ehrenamtliche
Mit Schreiben vom 26.11.2003 teilt der Niedersächsische Städtetag
mit, dass die Niedersächsische Landesregierung Lücken im
Versicherungsschutz für ehrenamtlich Aktive geschlossen hat.
Bisher hat sich die Frage nach dem Versicherungsschutz gestellt,
wenn ehrenamtlich Engagierte einen Personenschaden erleiden oder
sie haftpflichtig gemacht werden.
Niedersachsen hat für diese Personen mit der Versicherungsgruppe
Hannover (VGH) Rahmenverträge für einen subsidiären Unfall- und
Haftpflichtversicherungs-schutz abgeschlossen.
Das bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger aus Niedersachsen ohne
privaten oder gesetzlichen Unfallschutz während der Ausübung ihres
Ehrenamtes jetzt unfallversichert sind. Ehrenamtliche, die in
Vereinen oder Initiativen eine herausgehobene Tätigkeit, wie etwa
Vorstandsarbeit, ausüben, genießen zudem einen für sie kostenlosen
Haftpflichtschutz.
Die Prämien für die Rahmenverträge zahlt das Land.
Der subsidiäre Versicherungsschutz ist eine Auffanglösung für
diejenigen, die keinen anderen Versicherungsschutz genießen. Er
soll keineswegs eine bestehende Versicherung, etwa über die
Bürgerinitiative oder den Verein, ersetzen. Der Schutz aus dem
Rahmenvertrag tritt gegenüber dem Schutz aus Versicherungen der
Trägerorganisationen und Vereine nur nachrangig ein.
Informationen über den zusätzlichen Versicherungsschutz erteilen
die VGH Versicherungen, Schiffgraben 4, 30159 Hannover. Ab sofort
ist dort eine Hotline unter der Telefonnummer 0511-362 25 66
freigeschaltet.
Im Internet können unter (eingerichtet vom Niedersächsischen
Sozialministerium) ebenfalls Infos zum Versicherungsschutz für
ehrenamtlich aktive Bürgerinnen und Bürger abgerufen werden.