Lohnsteuerkarten unbedingt abgeben
06.01.2004
Alte Lohnsteuerkarten unbedingt zurückgeben
Wer seine Lohnsteuerkarte für das vergangene Jahr nicht für die
Einkommensteuererklärung, den Lohnsteuerjahresausgleich oder einen
Antrag auf Veranlagung benötigt, sollte die Karte an das Finanzamt
oder die Stadt Rinteln zurückgeben. Auch Lohnsteuerkarten ohne
Eintragungen sollten an das Finanzamt oder die Stadt Rinteln
zurückgegeben werden. Bei der Stadt Rinteln werden die
Lohnsteuerkarten im Bürgerbüro, Klosterstraße 20, angenommen.
Alle Lohnsteuerkarten des vergangenen Jahres mit oder ohne
Eintragungen sind wichtig für die Errechnung des Gemeindeanteils an
der Lohn- und Einkommensteuer, weil dadurch der Anteil der Stadt
Rinteln ermittelt wird. Der Gemeindeanteil an der Lohn- und
Einkommen-steuer ist für die Stadt Rinteln mit ca. 6 Mio. Euro, das
sind 15,2 % des gesamten Verwaltungshaushaltes, eine wichtige
Einnahmequelle.