Alte Lohnsteuerkarten zurückgeben
16.12.2004
Alte Lohnsteuerkarten unbedingt zurückgeben
Nicht wegwerfen sondern zurückgeben", heißt es dazu aus dem
Rathaus.
Wer seine Lohnsteuerkarte für das vergangene Jahr nicht für die
Einkommen-steuererklärung, den Lohnsteuerjahresausgleich oder einen
Antrag auf Veranlagung benötigt, sollte die Karte an das Finanzamt
oder die Stadt Rinteln zurückgeben. Auch Lohnsteuerkarten ohne
Eintragungen sollten zurückgegeben werden. Bei der Stadt Rinteln
werden die Lohnsteuerkarten im Bürgerbüro, Klosterstraße 20,
angenommen.
Alle Lohnsteuerkarten des vergangenen Jahres mit oder ohne
Eintragungen sind wichtig für die Errechnung des Gemeindeanteils an
der Lohn- und Einkommensteuer, weil dadurch der Anteil der Stadt
Rinteln ermittelt wird. Der Gemeindeanteil an der Lohn- und
Einkommensteuer ist für die Stadt Rinteln mit ca. 6 Mio. Euro eine
wichtige Einnahmequelle.