Brenntage für pflanzliche Abfälle
09.03.2005
Brenntage für pflanzliche Abfälle
Am 18.03. beginnt im Stadtgebiet Rinteln die Saison für das
Verbrennen von Gartenabfällen. Nach den Regelungen der
Allgemeinverfügung über das Verbrennen pflanzlicher Abfälle im
Gebiet der Stadt Rinteln dürfen Gartenabfälle im Zeitraum 15.03.
bis 15.04. und im Monat Oktober eines jeden Jahres, jeweils
freitags und samstags zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr,
verbrannt werden. Ausgenommen hiervon ist der Karfreitag und
Ostersamstag.
Aus Sicherheitsgründen und um Belästigungen bzw. Beeinträchtigungen
der Nachbarschaft möglichst gering zu halten sind beim Verbrennen
unbedingt folgende Mindestabstände einzuhalten:
25 m zu Gebäuden,
300 m zu Krankenanstalten.
Im Umkreis von 1.500 m zum Segelflugplatz ist eine Absprache mit
der Flugleitung erforderlich. Aus Gründen des Tierschutzes ist das
Brennmaterial unmittelbar vor dem Anzünden abzuklopfen oder
umzuschichten.
Das Feuer ist ständig unter Kontrolle zu halten, Funkenflug und
übermäßige Rauchentwicklung auf benachbarten Straßen und Wegen ist
zu verhindern. Die Brennstelle darf nicht verlassen werden, bevor
Feuer und Glut erloschen sind.
Bei starkem Wind und bei lang anhaltender trockener Witterung sowie
auf moorigem Untergrund und in Schutzzonen I von
Wasserschutzgebieten darf nicht verbrannt werden.
Für Fragen zum Verbrennen von Gartenabfällen steht das Ordnungsamt
der Stadtverwaltung unter der Telefonnummer 05751 / 403-124 zur
Verfügung.