Brenntage für pflanzliche Abfälle
06.10.2005
Brenntage für pflanzliche Abfälle
Aufgrund der neuen Allgemeinverfügung über das Verbrennen
pflanzlicher Abfälle in der Stadt Rinteln dürfen ab sofort
pflanzliche Abfälle im Gebiet der Stadt Rinteln im Oktober,
jeweils freitags und samstags zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr,
verbrannt werden.
Aus Sicherheitsgründen und um Belästigungen bzw. Beeinträchtigungen
der Nachbarschaft möglichst gering zu halten sind beim Verbrennen
unbedingt folgende Mindestabstände einzuhalten:
25 m zu Gebäuden,
300 m zu Krankenanstalten
im Umkreis von 1.500 m zum Segelflugplatz ist eine Absprache
mit der Flugleitung erforderlich.
Aus Gründen des Tierschutzes ist das Brennmaterial unmittelbar vor
dem Anzünden abzuklopfen oder umzuschichten.
Das Feuer ist ständig unter Kontrolle zu halten, Funkenflug und
übermäßige Rauchent-wicklung auf benachbarten Straßen und Wegen ist
zu verhindern. Die Brennstelle darf nicht verlassen werden, bevor
Feuer und Glut erloschen sind.
Bei starkem Wind und bei lang anhaltender trockener Witterung sowie
auf moorigem Untergrund und in den Schutzzonen I der
Wasserschutzgebiete darf nicht verbrannt werden.
Für Fragen zum Verbrennen von Gartenabfällen steht Andreas
Buchmeier vom Ordnungsamt der Stadtverwaltung, unter der
Telefonnummer 403-124 oder per E-mail unter , zur
Verfügung.
Die Allgemeinverfügung steht zum Lesen auch unter der Rubrik
Politik und Verwaltung" Ortsrecht" zur Verfügung.