Brenntage für pflanzliche Abfälle
10.03.2006
Brenntage für pflanzliche Abfälle
Am 17. März beginnt im Stadtgebiet Rinteln die Saison für das
Verbrennen von Gartenabfällen. Nach den Regelungen der
Allgemeinverfügung über das Verbrennen pflanzlicher Abfälle im
Gebiet der Stadt Rinteln dürfen Gartenabfälle im Zeitraum 15. März
bis 15. April und im Monat Oktober eines jeden Jahres, jeweils
freitags und samstags zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr, verbrannt
werden. Ausgenommen hiervon ist der Karfreitag und
Ostersamstag.
Aus Sicherheitsgründen und um Belästigungen bzw. Beeinträchtigungen
der Nachbarschaft möglichst gering zu halten sind beim Verbrennen
unbedingt folgende Mindestabstände einzuhalten: 25 m zu
Gebäuden,
300 m zu Krankenanstalten.
Im Umkreis von 1.500 m zum Segelflugplatz ist eine Absprache mit
der Flugleitung erforderlich.
Aus Gründen des Tierschutzes ist das Brennmaterial unmittelbar vor
dem Anzünden abzuklopfen oder umzuschichten.
Das Feuer ist ständig unter Kontrolle zu halten, Funkenflug und
übermäßige Rauchentwicklung auf benachbarten Straßen und Wegen ist
zu verhindern. Die Brennstelle darf nicht verlassen werden, bevor
Feuer und Glut erloschen sind.
Bei starkem Wind und bei lang anhaltender trockener Witterung sowie
auf moorigem Untergrund und in Schutzzonen I von
Wasserschutzgebieten darf nicht verbrannt werden.
Für Fragen und weitere Auskünfte zum Verbrennen von Gartenabfällen
steht Herr Andreas Buchmeier vom Ordnungs- und Standesamt der
Stadtverwaltung, unter der Telefonnummer 403124, zur Verfügung.