Festsetzung der Grundsteuer und Straßenreinigungsgebühren 2007
06.02.2007
Amtliche
Bekanntmachung
1. Festsetzung der
Grundsteuer 2007
Für alle Grundstücke, bei denen
sich keine Änderungen hinsichtlich des
Messbetrages, der Eigentumsverhältnisse, des Bescheidempfängers
oder der Zahlweise seit dem Bescheid über Grundbesitzabgaben für
das Jahr 2006 und Folgejahre vom 10. Februar 2006 ergeben haben,
wird durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des
Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), in der zur
Zeit gültigen Fassung, die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2007 in
der zuletzt für das Kalenderjahr 2006 veranlagten Höhe
festgesetzt.
Der Rat der Stadt Rinteln hat in
seiner Sitzung am 01.02.2007 die Hebesätze der Grundsteuer für 2007
wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A 300 %
Grundsteuer B 320 %
Danach werden gem. § 88 der
Niedersächsischen Gemeindeordnung die Abgaben erhoben. Auf die
Erteilung von schriftlichen Bescheiden über Grundbesitzabgaben für
das Jahr 2007 und Folgejahre wird daher verzichtet.
Die Grundsteuer 2007 wird in Höhe der in dem Bescheid über Grundbesitzabgaben für das Jahr 2006 und Folgejahre vom 10. Februar 2006 festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2007 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (Jahreszahler) Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2007 in einem Betrag am 01. Juli 2007 fällig. Grundsteuern bis zu einer Höhe von 15 EUR sind am 15.08.2007 fällig. Beträge von mehr als 15 EUR bis 30 EUR werden je zur Hälfte am 15. Februar und 15. August 2007 fällig.
Es werden nur Bescheide über
Grundbesitzabgaben für das Jahr 2007 und Folgejahre erteilt, wenn
sich Änderungen in der Höhe des Messbetrages, der
Eigentumsverhältnisse, des Bescheidempfängers oder der Zahlweise
gegenüber dem Bescheid über Grundbesitzabgaben für das Jahr 2006
und Folgejahre vom 10. Februar 2006 ergeben haben.
2. Festsetzung der
Straßenreinigungsgebühren 2007
Für alle Grundstücke, bei denen
sich keine Änderungen hinsichtlich der
Bemessungsgrundlage, der Eigentumsverhältnisse, des
Bescheidempfängers oder der Zahlweise seit dem Bescheid über
Grundbesitzabgaben für das Jahr 2006 und Folgejahre vom 10. Februar
2006 ergeben haben, wird durch diese öffentliche Bekanntmachung
gemäß § 14 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) vom
11.02.1992 (Nds. GVBl. S. 29), in der zur Zeit gültigen Fassung,
die Straßenreinigungsgebühr für das Kalenderjahr 2007 in der im
Bescheid über Grundbesitzabgaben für das Jahr 2006 und Folgejahre
vom 10. Februar 2006 veranlagten Höhe festgesetzt.
Die Straßenreinigungsgebühr
beträgt je Meter Straßenfront 2,10 EUR
(Reinigungsklasse 2, wöchentliche Reinigung) und 1,55
EUR (Reinigungsklasse 1, 14-tägige Reinigung). In den
Straßen, in denen die Stadt Rinteln nur den Straßenwinterdienst
wahrnimmt, beträgt die Gebühr 0,45 EUR je Meter
Straßenfront.
Eine Änderung der Gebühren für die
Straßenreinigung und den Straßenwinterdienst (Reinigungsklasse I u.
II, Straßenwinterdienst) gegenüber dem Kalenderjahr 2006 ist nicht
eingetreten. Auf die Erteilung von schriftlichen Gebührenbescheiden
für das Jahr 2007 wird hierbei verzichtet.
3.
Rechtsbehelf
Mit dem Tage der öffentlichen
Bekanntmachung dieser Steuer- und Gebührenfestsetzung treten für
die Abgabepflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn
ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Abgabenbescheid zugegangen
wäre. Die Steuer- und Gebührenfestsetzung kann innerhalb einer
Frist von einem Monat, die mit dem Ablauf des Tages der
Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch schriftliche oder zur
Niederschrift eingelegte Klage vor dem Verwaltungsgericht Hannover,
Eintrachtweg 19, 30173 Hannover, angefochten werden.
(Hinweis: Das bisherige
Widerspruchsverfahren ist entfallen und wird durch das
Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht ersetzt.)
Rinteln, den 02.02.2007
Stadt Rinteln
Der Bürgermeister
Buchholz