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Festsetzung der Grundsteuer und Straßenreinigungsgebühren 2007

06.02.2007

Amtliche Bekanntmachung
1. Festsetzung der Grundsteuer 2007


Für alle Grundstücke, bei denen sich keine Änderungen hinsichtlich des Messbetrages, der Eigentumsverhältnisse, des Bescheidempfängers oder der Zahlweise seit dem Bescheid über Grundbesitzabgaben für das Jahr 2006 und Folgejahre vom 10. Februar 2006 ergeben haben, wird durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), in der zur Zeit gültigen Fassung, die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2007 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2006 veranlagten Höhe festgesetzt.
Der Rat der Stadt Rinteln hat in seiner Sitzung am 01.02.2007 die Hebesätze der Grundsteuer für 2007 wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A 300 %
Grundsteuer B 320 %
Danach werden gem. § 88 der Niedersächsischen Gemeindeordnung die Abgaben erhoben. Auf die Erteilung von schriftlichen Bescheiden über Grundbesitzabgaben für das Jahr 2007 und Folgejahre wird daher verzichtet.

Die Grundsteuer 2007 wird in Höhe der in dem Bescheid über Grundbesitzabgaben für das Jahr 2006 und Folgejahre vom 10. Februar 2006 festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2007 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (Jahreszahler) Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2007 in einem Betrag am 01. Juli 2007 fällig. Grundsteuern bis zu einer Höhe von 15 EUR sind am 15.08.2007 fällig. Beträge von mehr als 15 EUR bis 30 EUR werden je zur Hälfte am 15. Februar und 15. August 2007 fällig.


Es werden nur Bescheide über Grundbesitzabgaben für das Jahr 2007 und Folgejahre erteilt, wenn sich Änderungen in der Höhe des Messbetrages, der Eigentumsverhältnisse, des Bescheidempfängers oder der Zahlweise gegenüber dem Bescheid über Grundbesitzabgaben für das Jahr 2006 und Folgejahre vom 10. Februar 2006 ergeben haben.
2. Festsetzung der Straßenreinigungsgebühren 2007


Für alle Grundstücke, bei denen sich keine Änderungen hinsichtlich der Bemessungsgrundlage, der Eigentumsverhältnisse, des Bescheidempfängers oder der Zahlweise seit dem Bescheid über Grundbesitzabgaben für das Jahr 2006 und Folgejahre vom 10. Februar 2006 ergeben haben, wird durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 14 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) vom 11.02.1992 (Nds. GVBl. S. 29), in der zur Zeit gültigen Fassung, die Straßenreinigungsgebühr für das Kalenderjahr 2007 in der im Bescheid über Grundbesitzabgaben für das Jahr 2006 und Folgejahre vom 10. Februar 2006 veranlagten Höhe festgesetzt.
Die Straßenreinigungsgebühr beträgt je Meter Straßenfront 2,10 EUR (Reinigungsklasse 2, wöchentliche Reinigung) und 1,55 EUR (Reinigungsklasse 1, 14-tägige Reinigung). In den Straßen, in denen die Stadt Rinteln nur den Straßenwinterdienst wahrnimmt, beträgt die Gebühr 0,45 EUR je Meter Straßenfront.


Eine Änderung der Gebühren für die Straßenreinigung und den Straßenwinterdienst (Reinigungsklasse I u. II, Straßenwinterdienst) gegenüber dem Kalenderjahr 2006 ist nicht eingetreten. Auf die Erteilung von schriftlichen Gebührenbescheiden für das Jahr 2007 wird hierbei verzichtet.
 
 
3. Rechtsbehelf
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuer- und Gebührenfestsetzung treten für die Abgabepflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Abgabenbescheid zugegangen wäre. Die Steuer- und Gebührenfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Ablauf des Tages der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch schriftliche oder zur Niederschrift eingelegte Klage vor dem Verwaltungsgericht Hannover, Eintrachtweg 19, 30173 Hannover, angefochten werden.


(Hinweis: Das bisherige Widerspruchsverfahren ist entfallen und wird durch das Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht ersetzt.)
 
Rinteln, den 02.02.2007
 
Stadt Rinteln
Der Bürgermeister
Buchholz