Brenntage für pflanzliche Abfälle
04.10.2007
Aufgrund der Allgemeinverfügung über das Verbrennen
pflanzlicher Abfälle in der Stadt Rinteln dürfen pflanzliche
Abfälle im Gebiet der Stadt im Monat Oktober jeweils freitags und
samstags zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr, verbrannt
werden.
Aus Sicherheitsgründen und um Belästigungen bzw.
Beeinträchtigungen der Nachbarschaft möglichst gering zu halten
sind beim Verbrennen unbedingt folgende
Mindestabstände einzuhalten:
25 m zu Gebäuden,
300 m zu Krankenanstalten.
Im Umkreis von 1.500 m zum Segelflugplatz ist
eine Absprache mit der Flugleitung erforderlich.
Aus Gründen des Tierschutzes ist das Brennmaterial unmittelbar
vor dem Anzünden abzuklopfen oder umzuschichten.
Das Feuer ist ständig unter Kontrolle zu halten, Funkenflug
und übermäßige Rauchentwicklung auf benachbarten Straßen und Wegen
ist zu verhindern. Die Brennstelle darf nicht verlassen werden,
bevor Feuer und Glut erloschen sind.
Bei starkem Wind und bei lang anhaltender trockener Witterung
sowie auf moorigem Untergrund und in Schutzzonen I von
Wasserschutzgebieten darf nicht verbrannt werden.
Für Fragen zum Verbrennen von Gartenabfällen steht das Amt für
Ordnung und Soziales der Stadtverwaltung unter der Telefon-Nr.
403-124 zur Verfügung.