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Brenntage für pflanzliche Abfälle

04.10.2007

Aufgrund der Allgemeinverfügung über das Verbrennen pflanzlicher Abfälle in der Stadt Rinteln dürfen pflanzliche Abfälle im Gebiet der Stadt im Monat Oktober jeweils freitags und samstags zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr, verbrannt werden.
 
Aus Sicherheitsgründen und um Belästigungen bzw. Beeinträchtigungen der Nachbar­schaft möglichst gering zu halten sind beim Verbrennen unbedingt folgende Mindestabstände ein­zuhalten:
25 m zu Gebäuden,
300 m zu Krankenanstalten.
Im Umkreis von 1.500 m zum Segelflugplatz ist eine Absprache mit der Flugleitung er­forderlich.
 
Aus Gründen des Tierschutzes ist das Brennmaterial unmittelbar vor dem Anzünden abzuklopfen oder umzuschichten.
 
Das Feuer ist ständig unter Kontrolle zu halten, Funkenflug und übermäßige Rauchent­wicklung auf benachbarten Straßen und Wegen ist zu verhindern. Die Brennstelle darf nicht verlassen werden, bevor Feuer und Glut erloschen sind.
 
Bei starkem Wind und bei lang anhaltender trockener Witterung sowie auf moorigem Untergrund und in Schutzzonen I von Wasserschutzgebieten darf nicht verbrannt werden.
 
Für Fragen zum Verbrennen von Gartenabfällen steht das Amt für Ordnung und Soziales der Stadtverwaltung unter der Telefon-Nr. 403-124 zur Verfügung.