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Brenntage für pflanzliche Abfälle

11.03.2009

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Rinteln hat eine Verlängerung der derzeitig geltenden Regelungen für das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im Gebiet der Stadt Rinteln bis zum 31.03.2011 beschlossen.

Danach dürfen im Gebiet der Stadt Rinteln  weiterhin Gartenabfälle  im Zeitraum 01.04. bis 15.04. und 15.10. bis 31.10. eines jeden Jahres, jeweils freitags und samstags zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr, verbrannt werden.
Da der Karfreitag und der Ostersamstag ausgenommen sind, darf in diesem Frühjahr bei geeigneter Witterung somit am Wochenende 03./04. April verbrannt werden.  
Aus Sicherheitsgründen und um Belästigungen bzw. Beeinträchtigungen der Nachbarschaft möglichst gering zu halten sind beim Verbrennen weiterhin unbedingt folgende Mindestabstände einzuhalten:
25 m zu Gebäuden,
300 m zu Krankenanstalten.
Im Umkreis von 1.500 m zum Segelflugplatz ist eine Absprache mit der Flugleitung erforderlich.

Aus Gründen des Tierschutzes ist das Brennmaterial unmittelbar vor dem Anzünden abzuklopfen oder umzuschichten.
Das Feuer ist ständig unter Kontrolle zu halten, Funkenflug und übermäßige Rauchentwicklung auf benachbarten Straßen und Wegen ist zu verhindern. Die Brennstelle darf nicht verlassen werden, bevor Feuer und Glut erloschen sind.
Bei starkem Wind  und bei lang anhaltender trockener Witterung sowie auf moorigem Untergrund und in Schutzzonen I von Wasserschutzgebieten darf nicht verbrannt werden.
Zur Vermeidung von übermäßigem Smog sollten auch bei nasser und diesiger Witterung keine Feuer entzündet werden.
 
Für Fragen zum Verbrennen von Gartenabfällen steht das Amt für Ordnung und Soziales der Stadtverwaltung unter der Telefonnummer 403124 zur Verfügung.