Brenntage für pflanzliche Abfälle
11.03.2009
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Rinteln hat eine
Verlängerung der derzeitig geltenden Regelungen für das Verbrennen
von pflanzlichen Abfällen im Gebiet der Stadt Rinteln bis zum
31.03.2011 beschlossen.
Danach dürfen im Gebiet der Stadt Rinteln weiterhin Gartenabfälle im Zeitraum 01.04. bis 15.04. und 15.10. bis 31.10. eines jeden Jahres, jeweils freitags und samstags zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr, verbrannt werden.
Da der Karfreitag und der Ostersamstag ausgenommen sind, darf
in diesem Frühjahr bei geeigneter Witterung somit am Wochenende
03./04. April verbrannt werden.
Aus Sicherheitsgründen und um Belästigungen bzw.
Beeinträchtigungen der Nachbarschaft möglichst gering zu halten
sind beim Verbrennen weiterhin unbedingt folgende
Mindestabstände einzuhalten:
25 m zu Gebäuden,
300 m zu Krankenanstalten.
Im Umkreis von 1.500 m zum Segelflugplatz ist eine Absprache mit der Flugleitung erforderlich.
25 m zu Gebäuden,
300 m zu Krankenanstalten.
Im Umkreis von 1.500 m zum Segelflugplatz ist eine Absprache mit der Flugleitung erforderlich.
Aus Gründen des Tierschutzes ist das Brennmaterial unmittelbar vor dem Anzünden abzuklopfen oder umzuschichten.
Das Feuer ist ständig unter Kontrolle zu halten, Funkenflug
und übermäßige Rauchentwicklung auf benachbarten Straßen und Wegen
ist zu verhindern. Die Brennstelle darf nicht verlassen werden,
bevor Feuer und Glut erloschen sind.
Bei starkem Wind und bei lang anhaltender trockener
Witterung sowie auf moorigem Untergrund und in Schutzzonen I von
Wasserschutzgebieten darf nicht verbrannt werden.
Zur Vermeidung von übermäßigem Smog sollten auch bei nasser und diesiger Witterung keine Feuer entzündet werden.
Zur Vermeidung von übermäßigem Smog sollten auch bei nasser und diesiger Witterung keine Feuer entzündet werden.
Für Fragen zum Verbrennen von Gartenabfällen steht das Amt für
Ordnung und Soziales der Stadtverwaltung unter der Telefonnummer
403124 zur Verfügung.