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Brenntage für pflanzliche Abfälle

02.04.2009

Am Freitag, 03. April und Samstag 04. April dürfen im Gebiet der Stadt Rinteln bei geeigneter Witterung pflanzliche Abfälle verbrannt werden.  
Aus Sicherheitsgründen und um Belästigungen bzw. Beeinträchtigungen der Nachbarschaft möglichst gering zu halten sind beim Verbrennen weiterhin unbedingt folgende Mindestabstände einzuhalten:
25 m zu Gebäuden,
300 m zu Krankenanstalten.
Im Umkreis von 1.500 m zum Segelflugplatz ist eine Absprache mit der Flugleitung erforderlich.
Aus Gründen des Tierschutzes ist das Brennmaterial unmittelbar vor dem Anzünden abzuklopfen oder umzuschichten.


Das Feuer ist ständig unter Kontrolle zu halten, Funkenflug und übermäßige Rauchentwicklung auf benachbarten Straßen und Wegen ist zu verhindern. Die Brennstelle darf nicht verlassen werden, bevor Feuer und Glut erloschen sind.
Bei starkem Wind  und bei lang anhaltender trockener Witterung sowie auf moorigem Untergrund und in Schutzzonen I von Wasserschutzgebieten darf nicht verbrannt werden.
Zur Vermeidung von übermäßigem Smog sollten auch bei nasser und diesiger Witterung keine Feuer entzündet werden


Für Fragen zum Verbrennen von Gartenabfällen steht das Amt für Ordnung und Soziales der Stadtverwaltung unter der Telefonnummer 403124 zur Verfügung.