Parksituation im östlichen Altstadtquartier
05.01.2011
Nach der derzeitigen Bewohnerparkregelung im östlichen Altstadtquartier erhalten die Bewohner der Straßenzüge Mühlenstraße, Brennerstraße, Ritterstraße, Krankenhäger Straße, Bäckerstraße, Kreuzstraße, Schulstraße, Kapellenwall und Herrengasse bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen auf schriftlichen Antrag einen Bewohnerparkausweis für das gesamte östliche Altstadtquartier. Ausgenommen sind die Parkplätze in der Schulstraße und in der Brennerstraße.
Eine vormals zeitliche Begrenzung von 6 Stunden ist seit dem 01.01.2010 aufgehoben worden.
Die Stadt Rinteln überprüft derzeit, wie sich die zeitlichen Änderungen der Bewohnerparkregelung und die dadurch zugelassenen Dauerparkzustände, insbesondere auch auf die im östlichen Altstadtquartiere ansässigen Gewerbebetriebe ausgewirkt hat. Dazu sind alle Gewerbebetriebe im östlichen Altstadtquartier angeschrieben worden mit der Bitte, ihre Auffassung dem Amt für Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste vorzutragen.
Daneben sind aber auch alle Bürgerinnen und Bürger sowie die Anwohner im östlichen Altstadtquartier aufgerufen, ihre Meinungen und Beobachtungen der Stadt Rinteln kund zu tun. Die Stadt Rinteln bittet darum, dieses noch bis zum 31. Januar rege in Anspruch zu nehmen, und zwar schriftlich beim Amt für Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste oder per E-Mail an