Brenntage für pflanzliche Abfälle
24.03.2011
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Rinteln hat eine Verlängerung der Allgemeinverfügung über das Verbrennen pflanzlicher Abfälle in der Stadt Rinteln bis zum 31. März 2014 beschlossen.
Danach dürfen im Gebiet der Stadt Rinteln weiterhin Gartenabfälle im Zeitraum 01. bis 15. April und 15. bis 31. Oktober eines jeden Jahres jeweils freitags und samstags verbrannt werden. Geändert haben sich hier lediglich die täglichen Brennzeiten. Freitags darf wie bisher von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr verbrannt werden, samstags nunmehr nur noch von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr.
Ausgenommen von dieser Regelung sind weiterhin der Karfreitag und der Ostersamstag.
Aus Sicherheitsgründen und um Belästigungen bzw. Beeinträchtigungen der Nachbarschaft möglichst gering zu halten sind beim Verbrennen weiterhin unbedingt folgende Mindestabstände einzuhalten:
25 m zu Gebäuden,
300 m zu Krankenanstalten.
Im Umkreis von 1,5 km zum Segelflugplatz ist eine Absprache mit der Flugleitung erforderlich.
Aus Gründen des Tierschutzes ist das Brennmaterial unmittelbar vor dem Anzünden abzuklopfen oder umzuschichten.
Das Feuer ist ständig unter Kontrolle zu halten, Funkenflug und übermäßige Rauchentwicklung auf benachbarten Straßen und Wegen ist zu verhindern. Die Brennstelle darf nicht verlassen werden, bevor Feuer und Glut erloschen sind.
Bei starkem Wind und bei lang anhaltender trockener Witterung sowie auf moorigem Untergrund und in Schutzzonen I von Wasserschutzgebieten darf nicht verbrannt werden. Zur Vermeidung von übermäßigem Smog sollten auch bei nasser und diesiger Witterung keine Feuer entzündet werden.
Auch in diesem Frühjahr werden von der Stadt Rinteln und dem Polizeikommissariat Rinteln an den Brenntagen wieder stichprobenartige Kontrollen durchgeführt.
Für Fragen zum Verbrennen von Gartenabfällen steht das Amt für Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste der Stadtverwaltung unter der Telefonnummer 403124 zur Verfügung.