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Altstadtfest in Rinteln - Beachtung des Sicherheitskonzeptes

09.08.2011

Während des Altstadtfestes in der Zeit vom 12.08. bis 14.08.2011 ist die Rintelner Innenstadt um den Marktplatz und Kirchplatz Veranstaltungsbereich und damit für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr gesperrt.

Die Stadt Rinteln hat in Zusammenarbeit mit der Polizei und der Feuerwehr für die Sicherheit der Besucher sowie der Anwohner ein Sicherheitskonzept erarbeitet.

So ist Anlage zu der entsprechenden straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis ein sogenannter „Feuergassenplan", in dem Flächen, die unbedingt freigehalten werden müssen, eingebracht sind. Ein gerader Fahrweg für Feuerwehr und Rettungsdienste muss demnach eine lichte Breite von mindestens drei Metern aufweisen; Aufstell- und Entwicklungsflächen sind mit einer lichten Breite von mindestens fünf Metern ausgewiesen. Es handelt sich quasi um „Flächen für die Feuerwehr auf öffentlichen Verkehrsflächen". In ihnen dürfen keine Aufbauten, wie beispielsweise Marktbuden, Verkaufsfahrzeuge oder Ähnliches, aufgestellt werden.

Auch Zufahrtsbereiche für Feuerwehr und Rettungsdienste in die Altstadt, die unbedingt freigehalten werden müssen, sind ausgewiesen. So wird im Verlauf der Kreuzstraße ab Freitag, 12. August. 07.00 Uhr, bis Montag, 15. August 10.00 Uhr, beidseitig ein absolutes Halteverbot angeordnet. Im Interesse der Sicherheit werden die Anwohner deshalb um Verständnis gebeten. Parkmöglichkeiten für Anwohner gibt es noch in den übrigen Bereichen des östlichen Altstadtquartiers.

Der Bereich Lüttger Markt hinter dem Ratskeller ist als Feuerwehrzufahrt bzw. Feuerwehrbewegungszone durch das Aufstellen einer entsprechenden Beschilderung ausgewiesen. Nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung ist das Halten hier absolut unzulässig.

Es werden auch Fluchtwege besonders gekennzeichnet. Diese sind vom Marktplatz zur Weserstraße bzw. Klosterstraße, vom Kirchplatz zur Engen Straße, zur Ritterstraße bzw. zur Bäckerstraße ausgeschildert.

Das Amt für Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste bittet um Verständnis und Beachtung dieser Anordnungen.