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Errichtung von großformatigen Werbeanlagen

10.08.2011

Der Stadt Rinteln liegen vermehrt Anträge für die Genehmigung von großformatigen, beleuchteten Werbeanlagen vor. Die Standorte dieser Anlagen befinden sich überwiegend an den Hauptausfallstraßen von Rinteln.

Nach der Niedersächsischen Bauordnung bedarf es für diese Anlagen einer Genehmigung.

Der Antragsteller hat einen Anspruch auf die Erteilung der Genehmigung, wenn die Werbeanlage dem öffentlichen Baurecht entspricht. Die Einhaltung der rechtlich vorgegebenen Kriterien ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu prüfen. Liegen keine Versagungsgründe vor, so ist die Werbetafel zu genehmigen.

Die Stadt hat aufgrund der rechtlichen Vorgaben oftmals nicht die Möglichkeit im Interesse eines schönen Stadtbildes diese Werbetafeln zu verhindern.

Handlungsfreiheit hat bei dieser Thematik allerdings der jeweilige Grundstückseigentümer. Nur er kann entscheiden, ob er sein Grundstück für eine Werbeanlage zur Verfügung stellt oder ob nicht.

Im Interesse einer attraktiven Stadtbildgestaltung bittet die Stadtverwaltung die Rintelner Grundstückseigentümer, ihre Grundstücke nicht für die Aufstellung von großformatigen Werbetafeln zur Verfügung zu stellen.