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Behindertenbeirat / Seniorenbeirat

27.09.2011

Die Stadt Rinteln hat jetzt mit den Vorbereitungen zur Wahl sowohl des Behindertenbeirates als auch des Seniorenbeirates begonnen. Die neue Amtszeit ist identisch mit der Kommunalwahlperiode. Sie beginnt am 01.November 2011 und endet am 31.10.2016.

Für Rat und Verwaltung der Stadt Rinteln sind die Belange der Seniorinnen und Senioren und Menschen mit Behinderung ein wichtiger Bestandteil der kommunalpolitischen Arbeit. Behinderten Menschen ist zu helfen in Richtung „Selbstbestimmtes Leben". Bei Seniorinnen und Senioren wird die Nachfrage nach sozialen Dienstleistungsangeboten immer größer. Dieses sind beispielhaft zwei Themen, in deren Diskussion und Realisierung sich beide Beiräte positiv einbringen können.

Mitglieder beider Beiräte gehören bestimmten Ratsausschüssen als beratende Mitglieder an, sie arbeiten auf Kreisebene im Kreisbehindertenrat bzw. im Kreisseniorenrat mit und nehmen an Veranstaltungen auf Landesebene teil, so dass ein reger Informationsaustausch stattfinden kann.

Die Stadt Rinteln bittet aus diesem Grund darum, dass sich viele Delegierte und Kandidaten für die Wahlversammlung zur Verfügung stellen.

 

Auf die Wahlvoraussetzungen und die Regularien wurde für beide Beiräte in einer öffentlichen Bekanntmachung hingewiesen. Hier einige Informationen zusammengefasst:

Der Behindertenbeirat besteht aus 7 Mitgliedern und wird durch eine Delegiertenversammlung gewählt. Die Mitglieder sollen möglichst verschiedenen Behinderungsarten angehören. Gegebenenfalls können auch hierfür besonders geeignete fachkundige, auch nicht behinderte Personen, dem Behindertenbeirat angehören, die aktiv in der kommunalen Behindertenarbeit mitarbeiten möchten.

Alle in der Behindertenarbeit tätigen Gruppierungen und auch nicht in Gruppen organisierte Einzelpersonen sind aufgefordert, Delegierte in die Delegiertenversammlung zu entsenden. Sie können dieses noch bis zum 07. Oktober bei der Stadt Rinteln, Klosterstraße 19, 31737 Rinteln, tun. Die Delegierten müssen selbst behindert, Angehörige behinderter Personen, von diesen benannt, Betreuer von Behinderten oder in der Behindertenarbeit tätig sein. Ferner ist Voraussetzung, dass sie kein Mandat im Rat der Stadt Rinteln haben und die Voraussetzungen für die Wählbarkeit erfüllen.

Auch der Seniorenbeirat, der aus 11 Mitgliedern besteht, wird durch eine Delegiertenversammlung gewählt. Dazu sind alle Vereine und Gruppierungen, die in der Seniorenarbeit in Rinteln tätig sind, sowie die Bewohner von Seniorengemeinschaftseinrichtungen aufgefordert, je 2 Delegierte in die Wahlversammlung zu entsenden. Dieses ist noch bis zum 13. Oktober bei der Stadt Rinteln, Klosterstraße 19, 31737 Rinteln, möglich.

Die Delegierten müssen das 60. Lebensjahr vollendete haben, Einwohner der Stadt Rinteln sein und dürfen kein kommunalpolitisches Mandat bei der Stadt innehaben.

Für die Wahl zum Seniorenbeirat können auch Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerber zugelassen werden. Dazu ist ein schriftlicher Antrag erforderlich, der von mindestens 10 wahlberechtigten Seniorinnen oder Senioren zu unterzeichnen ist.

Die jeweils für beide Beiräte vorgeschlagenen Delegierten erhalten von der Stadt Rinteln eine persönliche Einladung zu der entsprechenden Wahlversammlung.

Für weitere Informationen stehen die jetzigen Vorsitzenden der beiden Beiräte, Herr Manfred Pollmann, Tel: 5058, für den Behindertenbeirat, und Herr Christoph Dreyer, Tel: 76411, für den Seniorenbeirat, jederzeit zur Verfügung.