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Brenntage für pflanzliche Abfälle

07.10.2011

Gemäß den Bestimmungen der Allgemeinverfügung über das Verbrennen pflanzlicher Abfälle in der Stadt Rinteln dürfen Gartenabfälle  im Zeitraum 15.10. bis 31.10.2011 jeweils freitags zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr und samstags zwischen 08.00 Uhr und 15.00 Uhr verbrannt werden.

Aus Sicherheitsgründen und um Belästigungen bzw. Beeinträchtigungen der Nachbarschaft möglichst gering zu halten sind beim Verbrennen unbedingt folgende Mindestabstände einzuhalten:

25 m zu Gebäuden,

300 m zu Krankenanstalten.

Im Umkreis von 1.500 m zum Segelflugplatz ist eine Absprache mit der Flugleitung erforderlich.

Aus Gründen des Tierschutzes ist das Brennmaterial unmittelbar vor dem Anzünden abzuklopfen oder umzuschichten.

Das Feuer ist ständig unter Kontrolle zu halten, Funkenflug und übermäßige Rauchentwicklung auf benachbarten Straßen und Wegen ist zu verhindern. Die Brennstelle darf nicht verlassen werden, bevor Feuer und Glut erloschen sind.

Bei starkem Wind  und bei lang anhaltender trockener Witterung sowie auf moorigem Untergrund und in Schutzzonen I von Wasserschutzgebieten darf nicht verbrannt werden.

Zur Vermeidung von übermäßigem Smog sollten auch bei nasser und diesiger Witterung keine Feuer entzündet werden.

Für Fragen zum Verbrennen von Gartenabfällen steht das Amt für Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste der Stadt Rinteln unter der Telefonnummer 403-124 zur Verfügung.