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Prüfung der Standsicherheit von Grabmalen auf den städtischen Friedhöfen

14.07.2016

Es kommt immer wieder vor, dass sich im Laufe der Zeit Grabmale auf den Friedhö-fen lockern und nicht mehr standsicher sind. Dieses kann unter Umständen eine erhebliche Gefahr für grabpflegende Personen oder auch Friedhofsbesucher bedeuten oder Schäden nach sich ziehen. Kommt es zu Schäden, haften der/die Nutzungsberechtigten.

Um Schäden oder Verletzungen vorzubeugen, ist die Stadt Rinteln verpflichtet, den verkehrssicheren Zustand von Grabmalen auf städtischen Friedhöfen zu  prüfen.
Die nächste Prüfung wird ab 25.07.2016 stattfinden. Die Prüfergebnisse werden schriftlich festgehalten und können bei Bedarf von den jeweiligen Nutzungsberechtigten einer Grabstätte im Bauamt der Stadt Rinteln eingesehen werden.

Nicht ausreichend standsichere Grabmale werden nach den Vorgaben der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Rinteln durch einen Hinweisaufkleber gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung gilt als Aufforderung an die Nutzungsberechtigten, die Unfallgefahr zu beseitigen.

Sollte die Unfallgefahr durch den/die Nutzungsberechtigten nicht beseitigt werden oder Gefahr im Verzuge bestehen, kann die Stadt Rinteln Sicherungsmaßnahmen auf Kosten des/der Nutzungsberechtigten durchführen lassen.

Für nähere Auskünfte steht Frau Silvia Wächter vom Bauamt der Stadt Rinteln zur Verfügung. Frau Wächter ist wie folgt erreichbar: Anschrift: Stadt Rinteln, Klosterstraße 19, 31737 Rinteln, Telefon:  05751/403-205, E-mail: