Neuvergabe von Hundesteuermarken
05.01.2018
In der Stadt Rinteln sind derzeit 1529 Hunde gemeldet. Deren Besitzer haben in diesen Tagen mit dem Hundesteuerbescheid für das Jahr 2018 eine neue Hundesteuermarke erhalten. Damit einhergehend wurde auch eine neue Markennummer vergeben. Die alten Steuermarken werden ab Zustellung der neuen Marken ungültig und können vernichtet werden.
Grund für die Erneuerung war, dass die Hundesteuermarken das letzte Mal im Jahr 2002 nach der Euro-Umstellung erneuert wurden und vorher schwarz waren. Die neuen roten Marken sollen in erster Linie der besseren Erkennbarkeit dienen. In diesem Zusammenhang wird auf die Regelungen in der gültigen Hundesteuersatzung der Stadt Rinteln hingewiesen, wonach der Hundehalter dafür Sorge zu tragen hat, dass die Hunde die gültige Hundesteuermarke außerhalb einer Wohnung oder eines umfriedeten Grundbesitzes deutlich sichtbar tragen. Die Verwaltungsstellenleiter in den Ortsteilen und die Außendienstmitarbeiter der Stadt Rinteln sind damit beauftragt, dieses zu überwachen bzw. zu kontrollieren. Denn nach der Hundesteuersatzung der Stadt Rinteln muss jede/r Hundehalter/in ihren/seinen Hund steuerlich anmelden. Mit der Anmeldung ist nachzuweisen, dass der Hund durch einen Transponder (Chip) gekennzeichnet ist und eine Tierhalterhaftpflicht für den Hund abgeschlossen wurde.
Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen und beträgt z.Z. für den 1. Hund = 60,-- €, für den zweiten Hund = 120,-- € und für jeden weiteren Hund = 180,-- €/jährlich. Die Steuer für einen gefährlichen Hund beträgt 180,-- € und für jeden weiteren gefährlichen Hund 240,-- €. Gefährliche Hunde sind solche, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde im Sinne der Hundesteuersatzung sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
Für die Stadt Rinteln ergab sich im Jahr 2017 ein Gesamtaufkommen aus der Hundesteuer in Höhe von rund 107.000 Euro.