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Gutachten der Stadt Rinteln

19.06.2020

Zu dem Zeitungsartikel vom 13.06.2020 „Teuer bezahlt und dann ignoriert?“ nimmt die Stadt Rinteln hiermit wie folgt Stellung:

 

Die Stadt Rinteln hat in den vergangenen Jahren diverse Gutachten beauftragt. Diese basierten größtenteils auf gesetzlichen Verpflichtungen oder auf Beschlüssen der kommunalpolitischen Gremien, die durch die Stadt Rinteln umgesetzt wurden.

 

Die Einholung von Expertenwissen im Rahmen verschiedener Gutachten etc. stellte dabei immer eine Notwendigkeit für die Verwaltung dar. Unstrittig ist, dass das Expertenwissen immer mit einer – manchmal auch nicht unerheblichen – Rechnung verbunden ist. Für die zu untersuchenden Gegebenheiten und die Ergebnisse, die die Verwaltung durch die Gutachten erlangt/e, waren und sind die Kosten jedoch erforderlich und angebracht. Darüber hinaus sind einige der Gutachten mit Fördermitteln versehen.

 

Hinter dem ökologischen Mähkonzept verbirgt sich ein dreijähriges Projekt in Zusammenarbeit mit dem NABU, das mit Ausgaben von höchstens 80.000 Euro vorgesehen ist. Die Stadt Rinteln erhält dabei aber auch Fördermittelvon maximal 44.000 Euro. Bislang werden die städtischen Flächen großflächig und einheitlich gemäht, wobei die Verkehrssicherheit bislang das wesentliche Kriterium war. Blumenreiche Straßen- und Wegeränder sind daher selten geworden. Die Stadt Rinteln beabsichtigt, vor dem Hintergrund des starken Rückgangs der Artenvielfalt und des Insektenschwundes, den Kriterien Biodiversität und Insektenfreundlichkeit größere Aufmerksamkeit zu schenken. Ziel ist es, geeignete Maßnahmen zur Bewirtschaftung und naturverträglichen Pflege der städtischen Flächen zu entwickeln.

 

Die Erstellung eines Radwegeverkehrskonzeptes wurde durch einen gemeinsamen Antrag der Grünen- und SPD-Fraktion im Rat der Stadt Rinteln beantragt. Es soll dafür sorgen, dass das Potenzial des Fahrrades als Verkehrsmittel noch stärker genutzt wird, gerade auch im Hinblick auf den Klimawandel. Ein zukunftsfähiges Radwegeverkehrskonzept trägt außerdem zur Steigerung der Attraktivität des Radverkehrs und zur Entlastung des Autoverkehrs in den belasteten Wohngebieten und der Innenstadt bei. Durch das zu erstellende Konzept soll sich Rinteln zu einer Fahrradstadt weiterentwickeln. Das Radwegeverkehrskonzept soll durch ein Fachbüro, unter Einbeziehung örtlicher Verbände in Form einer Arbeitsgruppe (ADFC, Tourismus, Senioren- und Behindertenbeirat, Polizei, Landkreis) erarbeitet werden. Die Kosten des Projektes belaufen sich auf 30.000 €.

 

Der Rat der Stadt Rinteln hat in seiner Sitzung am 28.02.2019 den Lärmaktionsplan für die Stadt Rinteln beschlossen. Dieser ist eine verbindliche Vorgabe der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG.

 

Bei der Gestaltungssatzung Innenstadt handelt es sich um eine örtliche Bauvorschrift gemäß § 84 Abs. 3 NBauO. Die Gestaltungssatzung wurde vom Rat der Stadt Rinteln in seiner Sitzung am 12.03.2020 beschlossen. Die Ziele der Satzung sind vor allem die Bewahrung und die bauliche Pflege des Stadtbildes der Innenstadt. An der Satzung wirkten zahlreiche Vertreter verschiedener gesellschaftlicher Gruppen mit. Dies hatte den Zweck, die Wünsche und Belange der Betroffenen möglichst mit den Anforderungen an die Stadtbildpflege in Einklang zu bringen, um ein hohes Maß von Verständnis und Akzeptanz für das Regelwerk zu erreichen.

 

Die im Rahmen von Bauleitplanverfahren erforderlichen Gutachten (z.B. Natur- und Landschaftsschutz, Schallgutachten, Verkehr usw.) werden von Experten erstellt, weil die Stadt Rinteln über keine eigenen Experten dieser Art verfügt. Sofern die Bauleitplanung von Investoren initiiert wird, entstehen der Stadt Rinteln keine Kosten.

 

In Niedersachsen können neue Mietwohnungen öffentlich gefördert werden. Um eine entsprechende Förderung zu erhalten, sind kommunale Wohnraumversorgungskonzepte bei vielen Wohnbauvorhaben Pflicht.

 

Die Gutachten, die in den vergangenen Jahren für die Stadt Rinteln erstellt wurden, wurden keinesfalls mit der Intention beauftragt, unnötig Geld auszugeben. Jede Beauftragung hatte ihre Legitimation. Gutachten dienen der objektiven Beurteilung einer Thematik und beeinflussen die Willensbildung von Politik und Verwaltung.

 

Bei der Umsetzung der Erkenntnisse und Empfehlungen kann es zu Abweichungen kommen, weil zusätzliche politische Aspekte bei den Entscheidungen berücksichtigt werden.