A A A

Rückerstattung von Beiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen

29.01.2021

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, dass den Eltern die Beiträge, die Pauschalen für eine Betreuung über acht Stunden hinaus und die Mittagsverpflegung für die Tage, an denen ihr Kind nicht in einer Notbetreuung war, zurückerstattet werden.

Dies gilt bis auf Weiteres so lange, wie der Betrieb von Kindertageseinrichtungen laut Corona-Verordnung untersagt ist. Über die genaue Abwicklung wurden alle Eltern bereits informiert.