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Verbot von Osterfeuern

25.03.2021

Laut der derzeit geltenden Niedersächsischen Corona-Verordnung hat jede Person Kontakte zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Eine Zusammenkunft ist (abgesehen von wenigen Ausnahmen) mit höchstens fünf Personen zulässig, die insgesamt nur zwei Haushalten angehören dürfen. 

Das bedeutet, dass auch in diesem Jahr leider keine Osterfeuer stattfinden dürfen.

Ob das Abbrennen bereits aufgeschichteter Holzhaufen zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Jahr stattfinden darf, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden. Es hängt vom weiteren Verlauf der Pandemie ab. Die Stadtverwaltung wird rechtzeitig bekannt geben, ob und wann ein Abbrennen möglich ist.