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Verzicht auf die Erhebung von Parkgebühren in Rinteln

18.05.2021

Die Verwaltung hat am 17.05.2021 den Beschluss der politischen Gremien umgesetzt und die in der Kernstadt aufgestellten Parkscheinautomaten abgeschaltet.

In den bisher gebührenpflichtigen Zeiten von Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 16.30 Uhr und Samstag von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr kann ab sofort unter Verwendung einer Parkscheibe gebührenfrei geparkt werden. 

Die zulässige Höchstparkdauer beträgt 3 Stunden.

Die Parkhäuser Klosterstraße und Pferdemarkt der Gemeinnützigen Verwaltungs- und Siedlungsgesellschaft können ebenfalls bis zu 3 Stunden gebührenfrei genutzt werden.

Diese Maßnahme dient der Stärkung und Unterstützung des Rintelner Einzelhandels in der Corona-Krise und ist zunächst befristet bis zum 31.01.2022.

Im Dezember 2021 werden die politischen Gremien über die weitere Vorgehensweise beraten.