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Allgemeinverfügung der Stadt Rinteln über die Pflicht zum Tragen von Mund- Nasen- Bedeckungen für Teilnehmende bei Versammlungen i.S.v. Art. 8 Grundgesetz

05.01.2022

Die Stadt Rinteln teilt mit, dass sie eine Allgemeinverfügung erlassen hat, wonach die Teilnehmenden, Leitenden sowie Ordnerinnen und Ordnern bei Versammlungen unter freiem Himmel i.S.v. Art. 8 Grundgesetz auf dem Gebiet der Stadt Rinteln verpflichtet sind, eine Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus zu tragen haben. Dabei ist die Maske eng anliegend und Mund und Nase umschließend zu tragen. Das Abnehmen der Maske wird auf notwendige und möglichst kurzzeitige Situationen beschränkt.

Dies gilt bei nicht angezeigten Versammlungen im Sinne des § 2 Niedersächsisches Versammlungsgesetz.

Hiervon ausgenommen sind Personen, für die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung, zum Beispiel einer schweren Herz- oder Lungenerkrankung, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist und die dies gegenüber polizeilichen Einsatzkräften vor Ort auf Verlangen durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises glaubhaft machen können.

Ebenfalls ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.

Kinder zwischen dem vollendeten 6. Lebensjahr und dem vollendeten 14. Lebensjahr dürfen anstelle einer medizinischen Maske eine beliebige andere geeignete textile oder textilähnliche Barriere, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache verringert, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie, als Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Die Allgemeinverfügung tritt am 06. Januar 2022 in Kraft. Die Allgemeinverfügung gilt bis zum Zeitpunkt ihrer Aufhebung, jedoch längstens bis einschließlich zum Ablauf des 15.01.2022. Eine Verlängerung, Abänderung oder vorzeitige Aufhebung bleiben vorbehalten.

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