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Behindertenbeirat - Neuer Beirat für Menschen mit Behinderung ist zu wählen

10.09.2021

Die Stadt Rinteln hat mit den Vorbereitungen zur Wahl des Behindertenbeirates begonnen. Die neue Amtszeit ist identisch mit der Kommunalwahlperiode und endet am 31.10.2026. Auf die Wahlvoraussetzungen und die Regularien wurde bereits in einer öffentlichen Bekanntmachung hingewiesen.

Der Behindertenbeirat besteht aus sieben Mitgliedern und wird durch eine Delegiertenversammlung gewählt. Das Gremium sollte möglichst aus Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen bestehen.

Gegebenenfalls können auch besonders geeignete fachkundige Personen ohne Behinderung dem Behindertenbeirat angehören, die aktiv in der kommunalen Behindertenarbeit mitarbeiten möchten.

Alle in der Behindertenarbeit tätigen Gruppierungen und auch nicht in Gruppen organisierte Einzelpersonen sind aufgefordert, Delegierte in die Delegiertenversammlung zu entsenden. Die Vorschläge können noch bis zum 15.09.2021 bei der Stadt Rinteln eingereicht werden.

Stadt Rinteln
Amt für Bildung Kultur und Sport

Klosterstraße 19
31737 Rinteln

Die Delegierten müssen selbst behindert, Angehörige behinderter Personen oder von diesen benannt, Betreuerinnen bzw. Betreuer von Menschen mit Behinderung oder in der Behindertenarbeit tätig sein. Ferner ist Voraussetzung, dass sie kein Mandat bei der Stadt Rinteln haben und die Voraussetzungen für die Wählbarkeit erfüllen.

Die für den Behindertenbeirat vorgeschlagenen Delegierten erhalten von der Stadt Rinteln eine persönliche Einladung zur entsprechenden Delegiertenversammlung am 13.10.2021.

Die Belange der Menschen mit Behinderung sind ein wichtiger Bestandteil der kommunalpolitischen Arbeit. Ihnen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in unserer Stadt zu ermöglichen ist für den Rat und die Verwaltung der Stadt Rinteln gleichermaßen ein wichtiges Anliegen.