A A A

Bundestagswahl

Am Sonntag, dem 23. Februar 2025 findet in Deutschland voraussichtlich die nächste Bundestagswahl statt. Es werden die Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestages gewählt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

Die Wählerinnen und Wähler wählen mit der Erststimme ihre/n Wahlkreisabgeordnete/n und mit der Zweitstimme eine Landesliste (Partei).
Wählen dürfen grundsätzlich Personen, welche die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Zudem müssen diese Personen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Außerdem gibt es die Möglichkeit für Deutsche im Ausland sich in das Wählerverzeichnis eintragen zu lassen. Nähere Informationen hierzu hat die Bundeswahlleiterin hier für Sie bereitgestellt. Das entsprechende Antragsformular finden Sie außerdem direkt hier. Der Antrag sollte frühestmöglich gestellt werden; er muss voraussichtlich spätestens bis zum 02. Februar 2025 (21. Tag vor der Wahl) bei der zuständigen Gemeindebehörde persönlich und handschriftlich unterzeichnet im Original eingegangen sein.

 
Nähere Informationen zur Bundestagswahl finden Sie hier auf der Internetseite des Landkreises Schaumburg.

Außerdem finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin  und auf der Internetseite der Niedersächsischen Landeswahlleiterin umfassende Informationen zur Bundestagswahl.

Für die Bundestagswahl gelten das Bundeswahlgesetz (BWG) und die Bundeswahlordnung (BWO).