Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Schon jetzt für den Ernstfall vorsorgen: Sollten Sie einmal ihre
Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, greift das
Betreuungsrecht. Ob durch Krankheit oder Unfall - falls Sie ganz
oder teilweise handlungsunfähig werden, kann die Bestellung eines
rechtlichen Betreuers / einer rechtlichen Betreuerin erforderlich
sein.
Eine Vorsorgevollmacht hilft, ein Betreuungsverfahren zu
vermeiden.
Die Vornahme einer medizinischen Maßnahme ist grundsätzlich nur dann rechtmäßig, wenn der Patient dieser im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte zugestimmt hat. Oft wird jedoch eine solche Maßnahme dann notwendig, wenn der Patient nicht in der Lage ist, eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen. Diesem Dilemma kann mit einer Patientenverfügung vorgebeugt werden.
Wann ist der richtige Zeitpunkt und wie ist die richtige Form, um wirksam Vorsorge zu treffen?
Tim Zöllner vom Hospizverein Rinteln e.V. gibt am Donnerstag, den 21.10.2021 von 15:30 Uhr bis ca. 17:00 Uhr und von 18:30 Uhr bis ca. 20:00 Uhr im Mehrgenerationenhaus Rinteln, Ostertorstraße 2, Auskunft darüber.
Die Veranstaltung ist kostenfrei.
Es gelten die "3G"-Regeln.
Anmeldung:
Christel Grannemann-Bülte
05751 403965
Karin Weeke
01590 4218335