Kinderfreibeträge
Ab 1. Januar 2020 erhöhen sich die Kinderfreibeträge um 192 Euro auf 5.172 Euro.
Eltern erhalten einkommensabhängig entweder Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder bei der Einkommensteuer. Das Finanzamt prüft, welche der beiden Leistungen für Eltern günstiger ist.