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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 "Im Gallenort"

01.03.2016

Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Rinteln
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Im Gallenort", Ortsteil Exten
- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V. mit § 13a Abs. 3 BauGB
- Frühzeitig Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) sowie des § 58 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in den jeweils z. Z. geltenden Fassungen, hat der Rat der Stadt Rinteln am 24.09.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Im Gallenort", OT Exten, einschl. Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 2, 1. Änderung, „Regete", einschl. örtlicher Bauvorschriften beschlossen. Der Bebauungsplan wird als „Bebauungsplan der Innenentwicklung" im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Mit dem Bebauungsplan soll entsprechend der Darstellung im wirksamen Flächennutzungsplan (W) ein allgemeines Wohngebiet gem. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt werden.

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine auf den Ortsteil Exten bezogene kleinräumige Deckung des Wohnbaulandbedarfes geschaffen werden. Hier sollen durch den Bebauungsplan die Möglichkeit einer städtebaulich verträglichen Nachverdichtung des nordwestlichen Siedlungsbereiches sowie eine städtebauliche Ordnung sichergestellt werden. In diesem Zusammenhang sollen die Wohnbedürfnisse sowohl junger Familien als auch die Standortanforderungen der älteren Bewohner sowie deren Familien durch die zentrale Lage im Siedlungsbereich und der Nähe zu Nahversorgungseinrichtungen und dem Schulstandort gedeckt werden.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im nordwestlichen Siedlungsbereich des Ortsteils Exten der Stadt Rinteln und umfasst eine Fläche von rd. 5958 m². Das Plangebiet liegt östlich der „Regetestraße", westlich der Straße „Im Gallenort" und südlich der „Parkstraße", in der Gemarkung Exten, und beinhaltet die Flurstücke 28/6 tlw. und 29/12 tlw. in der Flur 2.

Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet.


Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches, Übersichtsplan
Kartengrundlage: AP 2,5 , M 1:5000 i.O.(verkleinert), © 2014 LGLN, RD Hameln, Katasteramt Rinteln

Im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Eine Überwachung der erheblichen Umwelteinwirkungen nach § 4c BauGB (Monitoring) entfällt.
Von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB kann gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen werden.

Für den Bebauungsplan Nr. 20 „Im Gallenort", OT Exten, soll eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Gemäß § 3 Abs.1 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Zu diesem Zweck findet am

Donnerstag, dem 10. März 2016, um 17.30 Uhr,

im Dorfgemeinschaftshaus Exten, Am Sportplatz 1, 31737 Rinteln, eine Bürgerversammlung statt.

Rinteln, den 26.02.2016

Stadt Rinteln
Der Bürgermeister
In Vertretung

gez. Elena Kuhls
Städtische Baudirektorin