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Einsichtnahme in die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl

04.07.2023

Öffentliche Bekanntmachung

Der Rat der Stadt Rinteln hat in seiner Sitzung am 29. Juni 2023 die Vorschlagsliste zur Wahl der Haupt- und Ersatzschöffen für die Strafkammer des Landgerichts Bückeburg und das Schöffengericht des Amtsgerichts Rinteln für die Wahlperiode 2024 bis 2028 beschlossen.

Die Liste wird vom 10.07.2023 bis 16.07.2023 im Bürgerbüro der Stadt Rinteln, Klosterstraße 20, Zimmer 48, zu jedermanns Einsicht aufgelegt und kann zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.
Gemäß § 37 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) kann gegen die Vorschlagslisten binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33,34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Rinteln, den 03.07.2023

Stadt Rinteln
Die Bürgermeisterin

Andrea Lange