Brenntage für pflanzliche Abfälle
08.03.2007
Am 16. März beginnt im Stadtgebiet
Rinteln die Saison für das Verbrennen von Gartenabfällen. Nach den
Regelungen der Allgemeinverfügung über das Verbrennen pflanzlicher
Abfälle im Gebiet der Stadt Rinteln dürfen Gartenabfälle im
Zeitraum 15. März bis 15. April und im Monat Oktober eines jeden
Jahres, jeweils freitags und samstags zwischen 08.00 Uhr und 18.00
Uhr, verbrannt werden. Ausgenommen hiervon sind der Karfreitag und
Ostersamstag.
Aus Sicherheitsgründen und um
Belästigungen bzw. Beeinträchtigungen der Nachbarschaft möglichst
gering zu halten, sind beim Verbrennen unbedingt folgende
Mindestabstände einzuhalten: 25 m zu Gebäuden, 300 m zu
Krankenanstalten.
Im Umkreis von 1.500 m zum
Segelflugplatz ist eine Absprache mit der Flugleitung
erforderlich.
Zum Schutz der Anwohner mit Atemwegserkrankungen bittet die Stadt Rinteln die Bevölkerung, auf das Verbrennen pflanzlicher Abfälle an Tagen mit Nebelbildung zu verzichten.
Zum Schutz der Anwohner mit Atemwegserkrankungen bittet die Stadt Rinteln die Bevölkerung, auf das Verbrennen pflanzlicher Abfälle an Tagen mit Nebelbildung zu verzichten.
Aus Gründen des Tierschutzes ist
das Brennmaterial unmittelbar vor dem Anzünden abzuklopfen oder
umzuschichten.
Das Feuer ist ständig unter Kontrolle zu halten, Funkenflug und übermäßige Rauchentwicklung auf benachbarten Straßen und Wegen sind zu verhindern. Die Brennstelle darf nicht verlassen werden, bevor Feuer und Glut erloschen sind.
Bei starkem Wind und bei lang anhaltender trockener Witterung sowie auf moorigem Untergrund und in Schutzzonen I von Wasserschutzgebieten darf nicht verbrannt werden.
Das Feuer ist ständig unter Kontrolle zu halten, Funkenflug und übermäßige Rauchentwicklung auf benachbarten Straßen und Wegen sind zu verhindern. Die Brennstelle darf nicht verlassen werden, bevor Feuer und Glut erloschen sind.
Bei starkem Wind und bei lang anhaltender trockener Witterung sowie auf moorigem Untergrund und in Schutzzonen I von Wasserschutzgebieten darf nicht verbrannt werden.
Für Fragen und weitere Auskünfte
zum Verbrennen von Gartenabfällen steht Herr Andreas Buchmeier vom
Amt für Ordnung und Soziales der Stadtverwaltung unter der
Telefonnummer 403124 zur Verfügung.